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News-Archiv | Artikel vom 11.09.2017

Keyperson: Im Unternehmen wertgeschätzt, in der Absicherung unterschätzt

Fast jeder hat ihn – den Vorgesetzen oder besser gesagt den Chef. Sie sind für jedes Unternehmen unverzichtbar, kaum wegzudenken und sorgen dafür, dass „der Laden läuft“. Doch was passiert, wenn der sogenannten Keyperson ein Schicksalsschlag zustößt und dadurch für längere Zeit aus dem Unternehmen ausscheidet oder sogar im schlimmsten Fall verstirbt?

Ein solcher Fall bringt das ganze Unternehmen ins Wanken und bedroht auf einen Schlag die Existenzen der Mitarbeiter. Darüber macht sich aber offensichtlich kaum jemand im Unternehmen Gedanken, denn laut einer Befragung der IHK Köln unter 6.300 Mitgliedsfirmen haben sich knapp zwei Drittel noch nicht mit diesem brisanten Thema auseinandergesetzt bzw. befasst.

Hier gibt es einen dringenden Handlungsbedarf!

Eine Absicherung der Keyperson sollte im Interesse der ganzen Firma erfolgen, vom Minijobber bis zum Chef, denn wie oben bereits aufgeführt, zieht sich ein derartiger Schicksalsschlag durch alle Ebenen des Unternehmens. Eine besonders gefährdete Spezies sind hier die Mittelständischen Betriebe, die mit der Gesundheit der Keyperson stehen und fallen.

Um das Unternehmen nach dem Verlust der Keyperson jedoch „am Leben“ zu erhalten, ist oft eine Kosten- und Zeitintensive Nachfolgersuche notwendig. Hier bietet sich die Leistung aus der Keyperson-Absicherung an um die zu überbrückende Zeit möglichst unbeschadet zu überstehen.

Sie sehen, es handelt sich hier nicht um Panikmache sondern um ein reales Risiko, gegen das zum Wohle der Firma und der kompletten Belegschaft vorgesorgt werden sollte, wenn nicht sogar MUSS.

Sie haben in Ihrer Umgebung mindestens einen Experten, den sogenannten Ruhestandsplaner, der Sie zu dieser Thematik ausführlich, unabhängig und kompetent beraten wird, damit Sie beruhigt in eine Erfolgreiche Zukunft mit Ihrer Firma blicken können und für den Fall der Fälle bestens vorgesorgt haben.

11.09.2017




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